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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle Lieferungen, auch zukünftigen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Entgegenstehenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §310 Abs.1 BGB.
2. Lieferung
Lieferungsmöglichkeit bleibt stets vorbehalten. Angegebene Liefertermine sind, sofern sie als "Circa - Termine" gekennzeichnet sind, stets unverbindlich. Höhere Gewalt oder sonstige nicht von uns zu vertretende Ereignisse berechtigen uns, auch wenn die Lieferzeit überschritten ist oder wir uns im Verzug befinden, die Lieferung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Schadenersatz oder Nachlieferung verlangen kann.
Die Lieferung der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Käufers.
Die Rückgabe verkaufter Ware ist ausgeschlossen. Sofern ausnahmsweise Ware zurückgenommen wird, wird der am Tage der Rücknahme gültige Preis gutgeschrieben; liegt der Lieferpreis unter dem Tagespreis, dann wird der Lieferpreis gutgeschrieben. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes.
3. Preise
Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Wir sind bei Kostenänderungen ab 5% bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8% über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Bezugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als von uns geltend gemacht.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EUR ansetzen.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen. Wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur so lange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erstellen wir eine Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Gewährleistung
Im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel bei Gefahrübergang.
Für Geschäfte mit Unternehmen verjähren die vorgenannten Ansprüche in allen Fällen nach 12 Monaten. Die Verjährungsfrist läuft ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden. Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich von Ansprüchen auf Schadenersatz nach § 437 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen.
Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden). Bei Nichteinhaltung dieser Rügefrist gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt.
Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Nr. 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Wir sind berechtigt, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferung eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
- die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde
- die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind
- bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde
- Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit
- Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden
- Reifen auf einer nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert werden
- Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind
- bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen
- Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden
- natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind
- Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche notwendigen im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.
Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.
7. Haftung
Sofern wir auf Schadenersatz haften nur dann, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei Verletzung ganz grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen außerdem begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden; dies gilt nicht, soweit Körper, Leben und Gesundheit betroffen sind, und nicht im Falle von Produkthaftung. Im Übrigen bleiben Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Giessen.
Stand: 03.09.2010